Offener Brief zu den Änderungsbestimmungen der Gesetzesvorlage Nr. 7897 des Covid-Gesetzes

Me Christian Bock Christian Bock, Rechtsanwalt, Mitglied der luxemburgischen Anwaltskammer seit 2012, ist Rechtsberater und spezialisiert auf Rechtsstreitigkeiten. Seine Hauptinteressengebiete sind Baurecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.

Anmerkung der Redaktion

Wir danken Herrn Christian Bock für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung dieses offenen Briefes auf den Seiten von Expressis-Verbis. Wir freuen uns zunehmend darüber, dass die luxemburgische Bevölkerung aufsteht und somit die unermüdliche Arbeit vieler Menschen, darunter auch die von Herrn Bock, erste Früchte zu tragen beginnt.


Wie steht es nach den neuen freiheitsfeindlichen und diskriminierenden gesetzlichen Einschränkungen um die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit und der Übereinstimmung mit internationalen Übereinkommen?

Im Großherzogtum erfolgt die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und ihrer Übereinstimmung mit internationalen Konventionen und Verträgen durch den Staatsrat, der der „Garant der Verfassung“ ist, vor der Abstimmung im Parlament.

Eine solche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit erfordert eine echte und ernsthafte, eingehende und gewissenhafte Analyse der Vereinbarkeit jeder Einschränkung der Grundfreiheiten mit den strengen Bedingungen, die in den verfassungsrechtlichen und internationalen Texten festgelegt sind. Eine solche gründliche Analyse hat während der gesamten Gesundheitskrise, die seit mehr als 18 Monaten andauert, gefehlt. Die Notwendigkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen wurde unterstellt, und die Annahmen wurden ohne eingehende Prüfung getroffen.

Eine wahrscheinliche Erklärung für dieses eklatante Versagen ist, dass dem Staatsrat keine angemessene Zeit gewährt wurde, um eine Stellungnahme abzugeben, die auf umfangreichen und zeitaufwendigen Untersuchungen und mehrdimensionalen Überlegungen beruht, und dass er durch einen fast nicht vorhandenen Zeitrahmen, der ihm von der Regierung vorgegeben wurde, vereitelt wurde.

Eine nachgelagerte Überprüfung durch das Verfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist kompliziert, wenn nicht gar unmöglich, und im vorliegenden Fall, d. h. bei den seit Juli 2020 in Kraft getretenen Änderungen des Covid-Gesetzes, werden sich die rechtlichen Bestimmungen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung mehrfach weiterentwickelt haben.

Ein Team von Anwälten, zu dem auch ich gehöre, hat daraufhin eine gründliche juristische Untersuchung durchgeführt und ein Rechtsgutachten erstellt (das in seiner Gesamtheit unter diesem Text zu finden ist), in dem die Vereinbarkeit der im neuen Gesetzentwurf vorgesehenen Beschränkungen mit den Bedingungen der verschiedenen Bestimmungen höherer Texte eingehend analysiert wurde. Diese Analyse führte unweigerlich zu dem Schluss, dass die Beschränkungen weder verfassungs- noch völkerrechtlichen Kriterien entsprechen und in ihrer Gesamtheit unrechtmäßig sind.

Während bereits die Freiheitsbeschränkungen an sich nach unserer Analyse des derzeitigen Stadiums der Gesundheitskrise keine verfassungsrechtlichen Kriterien erfüllen, verstößt die von der Regierung in ihrem jüngsten Gesetzentwurf vorgesehene Ungleichbehandlung von geimpften und nicht geimpften Personen gegen Covid-19 gegen eine weitere Verfassungsnorm, nämlich den in der luxemburgischen Verfassung bzw. in supranationalen Konventionen verankerten Gleichheits- und Nichtdiskriminierungsgrundsatz.

Die Maßnahmen beruhen nicht auf objektiven, rational begründeten Ungleichheiten und erfüllen nicht die Anforderungen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf den beabsichtigten Zweck.

Der Premierminister wiederholte in seiner Rede auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Vorlage des Gesetzentwurfs, dass das Ziel der Schutz der öffentlichen Gesundheit sei. Betrachtet man jedoch die offiziellen Zahlen über die Anzahl der Menschen, die sich derzeit auf der Intensivstation befinden – 3 Personen! – sowie der von Covid-19-Patienten belegten Krankenhausbetten – weniger als 1 % – ist es selbstverständlich, dass das eigentliche Ziel nicht die angebliche Erhaltung unserer Krankenhauszentren sein kann.

Die Zahlen zeigen nicht nur, dass keine weiteren Einschränkungen erforderlich sind, sondern auch, dass eine Diskriminierung aufgrund des Impfstatus überhaupt nicht geeignet ist, dieses Ziel der öffentlichen Gesundheit zu erreichen. Alle positiven Fälle sind von der Delta-Variante betroffen, gegen die Impfstoffe, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt, „weniger wirksam“ sind – sowohl im Hinblick auf den Gruppen- als auch den Personenschutz. Darüber hinaus sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums 70 % der positiven Fälle bei geimpften Personen zu verzeichnen, und ein großer Teil der ins Krankenhaus eingelieferten Personen ist „immun“. Wir müssen uns also fragen, wie es zu rechtfertigen ist, dass potenziell ansteckende geimpfte Personen Zugang zu Partys, Kinos oder sogar öffentlichen Kantinen haben, ohne den Nachweis zu erbringen, dass sie nicht infiziert sind, während nicht geimpfte Personen verpflichtet sind, diesen Nachweis durch einen kostenpflichtigen Test zu erbringen, während sie Gefahr laufen, von ansteckenden, aber nicht getesteten geimpften Personen angesteckt zu werden? Hier scheint es ein echtes Problem der Konsistenz und Logik zu geben.

Das eigentliche Ziel wird während der Pressekonferenz enthüllt: Eine bestimmte (vollkommen willkürlich definierte) Impfquote zu erreichen, um den freiheitsfeindlichen Maßnahmen ein Ende zu setzen. Die freiheitsfeindlichen und diskriminierenden Maßnahmen des Überschusses entsprechen schließlich einem rein politischen Ziel und nicht einem legitimen Ziel im Kontext der öffentlichen Gesundheit. Die Einführung einer indirekten Impfpflicht mit dem Ziel, den Politikern einen Vorwand zu liefern, ihre eigenen freiheitsfeindlichen Entscheidungen rückgängig zu machen, ist kein legitimes Ziel.

Wenn es um die Grundfreiheiten geht, sollte der Bürger eine seriöse Gesetzgebungsarbeit erwarten können, die die verfassungsmäßigen Werte respektiert, und nicht eine mittelmäßige und übereilte Arbeit. Die Abgeordneten der Abgeordnetenkammer dürfen, auch wenn sie einer politischen Partei angehören, nicht vergessen, dass sie ausschließlich das Volk und dessen Interessen vertreten.

Das betreffende Rechtsgutachten wurde von der F.A.I.R. Beweegung unterstützt, der sich fast 300 Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes anschlossen, die nach der Ankündigung des allgemeinen Covid-Checks mobilisierten.

Diese Mitteilung wurde übermittelt an:

  • S.K.H. den Großherzog;
  • die Damen und Herren der Abgeordnetenkammer;
  • den Staatsrat;
  • die berufsständischen Kammern;
  • die nationalen Gewerkschaften;
  • die Beratende Kommission für Menschenrechte;
  • die Ombudsfrau Frau Claudia MONTI;
  • den Ombudsmann für Kinder und Jugendliche

Me Christian BOCK

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten von Herrn Christian Bock zum Download: