Recht auf Selbstbestimmung und Monopol der Ärtzteschaft

Anmerkung der Redaktion

Hier ist eine E-Mail von einem unserer Leser adressiert an den medizinischen Rat im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen Dr. Benoît Ochs. Er hat uns die Erlaubnis erteilt, diese Zeilen mit seinem Namen auf unserer Seite zu veröffentlichen.

Nelly Antoine für das Expressis-Verbis Team

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren des Medizinischen Rates,

Dass eine Standesvertretung eines ihrer Mitglieder anklagt, weil es eine Therapie praktiziert hat, die nicht der „offiziellen“ Therapie entspricht, ist eine Preisgabe des Urprinzips des freiberuflichen Tätigkeit. Wobei die freiberufliche Tätigkeit eine der Grundlagen der demokratischen Gesellschaft ist ! Dieser Umstand enttäuscht mich und, ich bedauere es, es ärgert mich auch.

Diese Haltung des Medezinischen Rates ist umso bedauerlicher da die Manipulation wissenschaftlicher Publikationen längst zu einem kommerziellen und politischen Schlachtfeld des Lobbyismus geworden ist:

„Wie können wir mit diesen Situationen umgehen, ohne eine abweichende Erkenntnistheorie zu betreiben: Entspricht Absichten, Instrumentalisierungen zu erkennen sich einer „konspirativen Logik“ anzuschließen? Das Grat ist schmal zwischen einer Haltung, welche Die Geschichte und Alle Institutionen im Lichte verborgener Absichten verknüpfen würde, und einer anderen Haltung die die Möglichkeit eigennütziger versteckter Vereinbarungen prinzipiell verneint. “

Übersetzter Auszug aus dem Buch „De l’agnotologie, production de l’ignorance“ von Mathias Girel (Studiendirektor der Abteilung für Philosophie an der École normale supérieure, rue d’Ulm, die „rue d’Ulm“ ist eine akademische Top-Referez in Frankreich). https://theconversation.com/de-lagnotologie-production-de-lignorance-88500  

Der medizinische Rat könnte sich zudem mit der Frage beschäftigen ob er mit dem Verbot von therapeutischen Praktiken, die nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen, nicht das ärztliche Therapie-Monopol untergräbt, über das er eigentlich wachen sollte. In der Tat, ist das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten allgegenwärtig, sogar im Ethikkodex des Medizinischen Rates enthalten. Der Patient hat das Recht auf alternative Therapien.

Wie also lässt sich dieses Recht auf alternative Therapien mit dem Monopol des ärztlichen Berufsstandes vereinbaren, wenn sich der Medizinische Rat auf ein eher enges Wissenschaftsverständnis beruft?

Übrigens vertraten Galileo Galilei, wie auch Dr. Ignaz Semmelweis, sehr minderheitliche Meinungen. Sie hatten trotzdem Recht!

Ich teile diese Mail mit Angehörigen der Ärzteschaft und interessierten Mitbürgern aus meinem Bekanntenkreis.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Foehr
Ingénieur de l’Ecole Centrale de Paris, Actuaire (Ilac)