Solange es sich dabei „nur“ um „Fremde“ handelt, ist es einfach, sie als Kollateralschaden wegzutun. Wenn man selbst betroffen ist, weil es ein Familienmitglied, einen Freund, Kollegen oder Bekannten betrifft, wird man vor ein schweres Dilemma gestellt: ergibt man sich seiner absolut berechtigten Trauer oder nutzt man die Kraft...