Das Gesetz und der Hammer
Nach den Ausführungen der parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Impfung (Vaccines against covid-19: ethical, legal and practical considerations. Resolution 2361 vom 27. Januar 2021, https://pace.coe.int/en/files/29004/html), welche beinhalten:
„Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist und dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht persönlich wünscht“,
hat die Europäische Kommission zur Verordnung 2021/953 Stellung bezogen.
Diese Verordnung betrifft „den Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler COVID-19-Impf-, Test- und Genesungsbescheinigungen“.
Die Europäische Kommission vertritt daher den folgenden Rechtsstandpunkt zu den Impfanforderungen und -pflichten:
„Um sicherzustellen, dass auch nicht geimpfte Personen in den Genuss der Freizügigkeit kommen, wird mit der Verordnung ein EU-weiter Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung nicht nur von Impfbescheinigungen, sondern auch von Test- und Heilbescheinigungen geschaffen. Er stellt klar, dass die Impfung keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit ist.
(20. Oktober 2021 – https://www.europarl.europa.eu/…/E-9-2021-003780-ASW_FR…).
In der Praxis bedeutet dies, dass die Verordnung 2021/953 nicht so ausgelegt werden sollte, dass die EU-Mitgliedstaaten direkt oder indirekt zur Impfung verpflichtet sind.
Daraus resultiert, dass das luxemburgische Gesetz vom 18. Oktober 2021 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie nicht dahingehend ausgelegt werden kann, dass ein Arbeitgeber die Impfung seiner Arbeitnehmer verlangen kann, es sei denn, er verstößt gegen die Verordnung 2021/953 und gegen den im Vertrag über die Europäische Union verankerten Grundsatz des Rechts auf Freizügigkeit.
Es erscheint unwahrscheinlich, dass die luxemburgische Regierung und der Staatsrat die Entschließungen des Europäischen Parlaments ignorieren und sich über eine bevorstehende Stellungnahme der Europäischen Kommission zu diesem Thema bewusst hinwegsetzen würde. Über die Gründe für die Verschärfung des Impfdrucks in Luxemburg kann man demnach nur spekulieren.
In Anbetracht der Tatsache, dass viele nicht geimpfte Menschen nicht unter den „Hammer“ (Paulette Lenert, Kloertext vom 21. Oktober 2021) der gegenwärtigen Zwangsgesundheitspolitik fallen werden, weil sie wissen, dass diese gegen die europäische Gesetzgebung verstößt, könnte man sich fragen, welchen juristischen Kniff die Regierung und die Mehrheitsparteien anwenden, um ihre Gesundheitsüberzeugungen durchzusetzen?
Dies sind zweifellos komplizierte Fragen, die es demnach umso mehr verdienen sollten, in aller Transparenz diskutiert und erörtert zu werden.
Eine detailliertere und umfassendere Erörterung der Frage der Gesundheitsbescheinigungen findet sich in der Entschließung 2383 (2021) („Pass“- oder Covid-Bescheinigungen: Schutz der Grundrechte und rechtliche Auswirkungen; https://pace.coe.int/fr/files/29348/html) der parlamentarischen Versammlung des Europarats.