Zur Charakteristik der Geschwurbel-Verächter

Thierry Simonelli

Thierry Simonelli ist Psychoanalytiker, Doktor der Psychologie und der Philosophie. Er hat an verschiedenen Universitäten in Paris, Reims, Metz und Luxemburg Psychologie und Philosophie gelehrt und ist Autor mehrerer Bücher. Seit 2001 ist er in privater Praxis als Psychoanalytiker in Luxemburg tätig.

Identität legt fest, wer Macht ausüben darf und wer nicht, bzw. in wessen Namen Macht ausgeübt wird. Wo Identität zur Machtfrage wird, da droht Gewalt denen, die nicht identisch sind – Gewalt, die das Nicht-Identitsche entweder ausgrenzt oder unterwirft.

(Sökefeld, M. (2004). Abgrenzung, Ausgrenzung, Gewalt: Wie viel Identität verträgt der Mensch? In: H. Poser & B. Reuer, Hrsg.; S. 119–134. Ludwig-Maximilians-Universität München.)

Obwohl das Substantiv „Schwurbler” noch nicht im DUDEN aufgenommen wurde, ist sein Gebrauch in den traditionellen und sozialen Medien bereits gängig.

Das Geschwurbel im Wörterbuch

Im DUDEN Universalwörterbuch ist das Nomen „Geschwurbel“ folgendermaßen definiert:

(umgangssprachlich abwertend): wortreiche, unverständliche und inhaltsarme Äußerung; Geschwätz. (Duden Universalwörterbuch)

Geschwurbel wäre damit gleichbedeutend mit Gerede, mit nichts-sagender Rederei, so wie etwa beim übermässigen Gebrauch von Allgemeinplätzen, Binsenwahrheiten, Banalitäten, großen und leeren Worten, Plattitüden. Geschwurbel heisst Gefasel, Gesabber, Geplapper, Palaver, Blabla, Gelaber oder Schwafelei. Ein Schwurbler wäre somit ein Schwätzer, ein Fabulant, ein Phrasendrescher, ein Quasselkopf oder ein Wortemacher.

Das deutsche Wörterbuch der Gebrüder Grimm hebt zusätzlich die Bedeutungen des Schwindels und des Verwirrens beim Geschuwrbel hervor:

Schwurbeln, schwürbeln, verb. neben schwirbeln (sp. 2714): schwirbeln, schwurbeln, schwindlig im kopfe werden, taumeln, in ohnmacht fallen STALDER 2, 365; schwirbeln, schwurbeln, wirbelnd oder in verwirrter menge sich bewegen (z. b. wasser im strudel, bienen im schwarm) SCHMELLER 2, 647; schwurbln, wirbelnd sich bewegen LEXER 229; sich wirbelnd bewegen, schwindeln, dummes zeug durch einander reden, von dem viel’n red’n schwurb’lt mir mei‘ kopf. HÜGEL 147b ; (…).1

Die äusserst niedrige Wortfrequenz des „Schwurblers” in der Vor-Pandemie-Zeit erklärt sich nicht nur aus der Seltenheit des Nomens, sondern auch aus seiner hochmittelalterlichen Herkunft, des Mittelhochdeutschen „swerbens” (schwindlig werden, taumeln), das keinen Einzug in den norddeutschen Sprachgebrauch fand.2

Den Schwurbler als Schwätzer oder Quasselkopf könnte man also der Absicht verdächtigen, durch sein Geplapper einen Schwindel oder eine Verwirrung beim Zuhörer hervorrufen zu wollen. Das Geschwurbel würde dann zugleich zur möglichen Manipulationstechnik mit versteckter Absicht.

Der zweideutige Ort des Geschwurbel

Interessanterweise erinnert Paul Kirby von Beutung Online im historischen Kontext der Reaktion auf die Reden der Gelehrten, dass das Urteil des Schwurbelns auch umgekehrt auf die Unbildung oder die mangelhaften geistigen Fähigkeiten der Zuhörer oder Leser hinweisen könnte:

Entweder das Gesagte oder Geschriebene ist tatsächlich wirres Zeug. Oder aber der Zuhörer oder Leser ist geistig schlicht nicht in der Lage, dem Redner oder Schreiber zu folgen und tut ihm mit der Beschreibung seiner Arbeit als Geschwurbel Unrecht.3

Das Schwurbeln kann sich infolge dieser Zweideutigkeit also sowohl auf den abgewerteten Diskurse selbst beziehen, als auch auf das mangelnde Verständnis der wertenden Kritiker. Geschwurbel wäre in letzterem Fall Anzeichen des Unverständnisses. Als gewollte oder ungewollte Komunikationsstörung könnte das Geschwurbel also sowohl in der Absicht des Schwurblers als der Verständnislosigkeit des Zuhörers oder Lesers liegen.

Wenn man dem Gebrauch des Nomens „Schwurbler” im öffentlichen Diskurs folgt, scheint vieles auf diese zweite Auslegung hinzudeuten.

So liest man zum Beispiel, ohne weitere Erklärung, dass eine öffentliche Mitteilung der Weltgesundheitsorganisation4 wegen ihrer als zu beschwichtigend eingeordneten Fatalitätsrate eine Kundgebung von „Schwurblern” darstellt. Die geistige Beschränktheit des ‘Richters’ zeigt sich hier auch in der Überzeugung, dass wissenschaftliche Studien allein dadurch widerlegt werden können, dass man sie subjektiv als „Geschwurbel” empfindet und verpönt.

Unlängst wurde auf Facebook auch ein Beschluss der Europäischen Kommission wegen ihrer als zu liberal eingeschätzten Stellungnahme zum Impfzwang als Meldung von „Schwurberln” ausgelegt.

Die Europäische Kommission, die als europäische Exekutive „die allgemeinen Interessen der EU durch Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und deren Durchsetzung”5 fördert, als „Motor” der europäischen Integration dient und als „Hüterin der Verträge”6 dafür sogt, dass das europäische Recht eingehalten wird, wäre wohl in dem meisten anderen Stellungnahmen nicht unmittelbar mit „Schwurblern” in Verbindung gebracht worden. Wenn jedoch ein Beschluss der Kommission vor den radikalsten Einschnitten in Fragen der Menschenrechtskonvention zurückweicht, erweisen sich scheibar auch die Kommissare des Kollegiums als offensichtliche „Schwurbler”.

Vom Wortgebrauch zur Wortbedeutung

Um solche unzusammenhängenden Bezeichnungen zu verstehen, um diese unverhofften Umkehrungen z. B. beim Urteil der wissenschaftlichen Erkenntnis oder der europäischen Grundnormen zu verstehen, genügt jedoch der Blick auf die rein semantische Dimension des „Geschwurbels” nur wenig. Eine tiefere Einsicht in die eigenartige Logik des Schwurbelurteils kann offensichtlich nur aus dem praktischen Wortgebrauch erschlossen werden.

Wenn man vom Wortgebrauch ausgeht, dürfte sich kaum ein gemeinsamer semantischer Nenner für das „Schwurbeln” finden. Wenn Zweifel an der Gesetzmäßigkeit oder der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz der radikalsten Maßnahmen genauso als Ausdruck von „Schwurblerei” abgeurteilt werden, wie es wissenschaftlichen Studien, statistischen Nachrechnungen oder kritischen Analysen der politischen, juristischen und gesellschaftlichen Folgen einer durchaus problematischen Gesundheitspolitik geschieht, scheint die genauere Bedeutung des „Geschwurbel” ins semantisch Nebulöse abzugleiten.

Was haben politische und rechtliche Empfehlungen mit wissenschaftlichen Studien, mit kritischen Diskursen über Gesellschaft, mit Stellungnahmen von öffentlichen Institutionen und Organen der Europäischen Gemeinschaft oder der Vereinten Nationen gemein?

Eine solche Gemeinsamkeit lässt sich dann auch beschwerlicher in den abgewerteten Inhalten finden, als in der enttäuschten Erwartung der selbsternannten ‘Richter’. „Schwurbler” sind infolgedessen alle diejenigen, die die strengen Erwartungen des Zwangs und der Freiheitsberaubung zugunsten der Vorbeugung einer als unausweichlich tödlich angenommenen Krankheit frustrieren.

Wenn es sich um Corona-Massnahmen handelt, scheint also jeder Wissenschaftler, jeder Politiker, aber auch jede nationale oder internationale Institution als Schwurbler zu gelten, die von der harten Linie der von sich selbst als „Verantwortungsvollen” empfundenen Retter der Allgemeinheit abweicht. Das wäre die einzig ersichtliche durchgängige Übereinstimmung, die aus dem Gebrauch des Ausdrucks „Schwurbler” hervorgeht.

Als Schwurbler gilt dann, wer von der grösstmöglichen gesetzlichen Repression, Diskriminierung und inzwischen auch Segregation, sei es in Wissenschaft, Politik oder Recht Abstand nimmt. Unterstellt wird, dass nur die übermäßigsten, belastendsten und unzumutbarsten Einschnitte in die Grundrechte im Kontext der Corona-Vorbeugung als ausreichend und angemessen angenommen werden dürfen. Diese unvermutete Umkehrung einiger der Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit erlauben dann einen tieferen Einblick auf das beim Schwurblerurteil Mitgemeinte.

Die Ideologie der Kritik

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt als eines der gesetzlichen Fundamente des demokratischen Rechtsstaates. Als Übermaßverbot soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Bürger vor den möglichen Machtmissbräuchen des Staats schützen. Insofern dient das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Abwägung des schwierigen und oft problematischen Verhältnisses zwischen den Freiheitsrechten der Einzelnen einerseits und deren Einbettung in ein gesellschaftliches Ganzes andererseits. Eine staatliche Maßnahme ist nur dann angemessen, wenn die Größe und die Konsequenzen des durchzusetzenden Eingriffs mit dem beabsichtigten Zweck in ausgewogenem Verhältnis stehen. „Im Rechtsstaat heiligt der Zweck eben nicht jedes Mittel”7. Das heisst dann auch, dass eine rechtmäßige mildere Handlungsalternative mit vergleichbarer Wirksamkeit in allen Fällen bevorzugt werden muss.

Wie jedoch aus dem Wortgebrauch der Geschwurbel-Anschuldigung und der Schwurbler-Bezichtigung gesehen haben, verhält es sich bei den Schwurbel-Ächtern genau umgekehrt. Bei alternativen Handlungsmöglichkeiten mit gleicher oder ähnlicher Wirksamkeit ist für den Schwurbelgegner immer die härtere, die strengere und die unzumutbarere Variante die bessere Wahl. Wo allgemeine Vorsicht geboten ist, fordert der Schwurbel-Bekämpfer eine generelle Ausgangssperre. Wo die Verantwortung des Einzelnen gefordert werden müsste, verlangt der Anti-Schwurbler ausnahmslose Bestrafung. Wo Infektionskurven kontrolliert werden sollen, beharrt der Schwurbel-Experte auf prinzipielle Infektionslosigkeit. Wo politischer und wissenschaftlicher Diskurs ausschlaggebend werden, drängt der Schwurbel-Zensor auf auf Meinungsverbot für die Andersdenkenden.

Das insgeheime Prinzip der Schwurbelkritik könnte man demnach als autoritär überspitztes Unverhältnismäßigkeitsprinzip bezeichnen. In der Welt des Schwurbelkritikers dürfen Bürger nicht durch das Grundgesetz vor den Machexzessen des Staats beschützt werden, sondern müssen sich entweder freiwillig oder gezwungen den Forderungen der die Allgemeinheit vertretenden Regierunug unterordnen. Die kompromisslose Haltung der Schwurbel-Kritik erscheint als Ausdruck eines politischen Extremismus, der die freiheitlich-demokratische Ordnung, die Volkssouveränität, den Pluralismus der Meinungen, die Gewaltenteilung sowie die Rechtsstaatlichkeit im Prinzip nicht mehr anerkennen will.

Der ambitiöse Anti-Schwurbler tritt gerne als gut informierter und überzeugter Wissenschaftsexperte auf, der sich in autodidaktischer Manier Resultate von ausgewählten Studien angeeignet hat.

Mit handverlesenen Ergebniszitaten fühlt sich der moralisch berufene Kenner so imstande, die Rechtsordnung und die Gesellschaftsorganisation kurzzuschliessen. Die „guten Entscheidungen” sind diejenigen, die sich dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip entziehen, und die Bürger zu ihrer Gesundheit, im Namen des allgemeinen Wohls zwingen.

Anti-Schwurbler leben in einer Welt die am Rande des Untergangs steht und die gegen den Willen der Einzelnen, aber im Namen der Wahrheitskenner gerettet werden muss. Vorzugsweise soll die Gesellschaft zwecks dieser Rettung durch Experten durch Gesetze, Vorschriften, Zwänge, Verhaltensregeln, Befehle, Überwachung und Strafen zum richtigen Leben ausgerichtet werden.

Ideologisch geladen erscheint die Schwurbel-Kritik am lautstärksten als populistischer Abklatsch von linksextremistischen Haltungen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die Prinzipien solchen Linksextremismus in folgender Weise:

Bei aller Unterschiedlichkeit linksextremistischer Weltanschauungen glauben deren Anhänger den Schlüssel dafür gefunden zu haben, gesellschaftliche und politische Probleme „ein für alle Mal“ lösen zu können. Statt den bisweilen komplexen Weg des demokratischen Diskurses zu wählen, flüchten sie sich lieber in meist monokausale Denk-, Erklärungs und Lösungsmuster. Missstände in der Demokratie sollen nicht beseitigt werden, vielmehr soll die freiheitliche Verfassungsordnung in ihrer Gesamtheit abgeschafft werden. (Bundesamt für Verfassungsschutz Öffentlichkeitsarbeit. Mai 2016. Linksextremismus. Erscheinungsformen und Gefährdungspotenziale)

Die Anti-Schwurbler scheinen sich selbst also als Nationalstaats- und Gesellschaftsschützer zu empfinden. In dieser politischen Perspektive muss die nicht zu hinterfragende Autorität der Regierung und des Staats gegen die Verfassung instrumentalisiert, und das heisst indirekt auch immer gegen die Bürger verteidigt werden. Wenn diese das Unverhältnismäßigkeitsprinzip, das heißt die schärfst möglichen Einschnitte in die individuellen Freiheiten nicht anerkennen, werden sie unter dem Schimpfnamen des „Schwurblers” symbolisch in eine homogene, geächtete Gruppe eingegliedert. Dass solche symbolischen Einordnungen oft nur Vorboten einer realen Ausgrenzung mit sehr realen Konsequenzen sind, dürfte nicht überraschen. Denn das Diskriminieren und Stigmatisieren des ‘Anderen’ arbeitet stets auf die Legitimierung einer kommenden Gewalt gegen diesen ‘Anderen’ hin.

Anmerkungen

  1. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/21, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=S22916> ↩︎
  2. https://www.bedeutungonline.de/was-bedeutet-geschwurbel-schwurbeln-bedeutung-definition-erklaerung/ ↩︎
  3. Vgl. ebd. ↩︎
  4. Ioannidis, John P A. (‎2021)‎. Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data. Bulletin of the World Health Organization, 99 (‎1)‎, 19 – 33F. ↩︎
  5. https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/european-commission_de ↩︎
  6. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/europaeische-kommission-615718 ↩︎
  7. Wienbracke Mike. (2013) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. ZJS S. 153 ↩︎