Anmerkungen zu einem (weiteren) Medienprozess

Laut Begründung des Gesetzentwurfs zum neuen „neuen öffentlich-rechtlichen Medium 100,7“ – dem früheren soziokulturellen Radio oder Radio 100,7 – soll dieses „einen unparteiischen Orientierungspunkt und Maßstab“ in einem „zunehmend überfüllten Medienuniversum“ darstellen. Zu diesem Zweck soll das öffentlich-rechtliche Medium „objektive, unabhängige, pluralistische Berichterstattung bieten (und) demokratische Werte fördern“.1

Der neue staatliche Radiosender soll also „der Pluralität gerecht werden“, „soziale Bindung fördern“ und „die Öffentlichkeit vereinen“. Angesichts dieser grandiosen Grundsatzerklärung, die ohne weitere Reflexion die fadenscheinigsten Stereotypen des politischen Marketings rekapituliert, präsentiert sich die amtliche Begründung des Gesetzentwurfs dementsprechend als das übliche Sammelsurium aus Pressemitteilungsstrategien und begrenzter politischer Fantasie von Ministerialjuristen. In Ermangelung einer ausführlichen Absichtserklärung soll das neue öffentlich-rechtliche Medium, auch im leidigen Propaganda-Jargon, ein Aushängeschild für pluralistische, objektive Information sein. Nichts weniger.

Räumen wir ein, dass solche Zeilen in guter Absicht geschrieben wurden und dass die Abstraktion der Worthülsen nicht das berechnete Ergebnis absichtlicher Duplizität war.

Nicht minder klar ist dennoch, dass die erhabenen Absichten des Gesetzgebers, wie es das jüngste Interview mit Dr. Büchler im öffentlichen Rundfunk zeigt, in der praktischen Realität eine ganz andere Sprache sprechen. Das Interview von Dr. Büchler, der in diesem Zusammenhang als „Staatsanwalt“ für den Disziplinarausschuss der Ärztekammer gegen Dr. Ochs interveniert, illustriert auf das konkrete Wesen des neuen öffentlich-rechtlichen Mediums als dasjenige eines ideologischen Staatsapparats. Und wie alle Staatsapparate funktioniert auch dieser neue ideologische Staatsapparat in vorauseilender Gefügigkeit „sowohl mit Repression als auch mit Ideologie“2.

Der Begriff des ideologischen Staatsapparats wurde 1970 vom marxistischen Philosophen Louis Althusser eingeführt. Im Kontext der politischen Debatten von 1968 glaubte Althusser, nicht ohne guten Grund, dass der Staat anhand seiner politischen Funktion „eine ‚Maschine‘ zur Repression ist, die es den herrschenden Klassen ermöglicht, ihre Herrschaft zu sichern“. Im Gegensatz zu den rein repressiven Apparaten des Staates operieren jedoch die ideologischen Staatsapparate in erster Linie durch das „Verbreiten ideologischer Rauchvorhänge“ im Dienste der Aufrechterhaltung und Reproduktion staatlicher Machtausübung.

Dass unparteiische Orientierungspunkte und Maßstäbe, die die berühmt-berüchtigten demokratischen Werte abgegriffener Wahlprogramme lobpreisen, mit der Stimme ihres Herren, der politischen Herrschaft, hervortreten sollte nicht überraschen: Die einseitige Berichterstattung über den Fall Dr. Benoît Ochs durch unsere neues öffentlich-rechtliches Medium demonstriert es in eklatanter Weise.

Ungeachtet der kritischen und sachkundigen Fragen des Interviewers, Maurice Molitor, dessen Qualität und politische Intelligenz hier wieder besonders deutlich zutage treten, zeigt die Tatsache, dass nur der Vertreter der Staatsanwaltschaft zu Wort kommen durfte, das unmaskierte Gesicht des Staatsapparats.

Denn auch in diesem Fall hätte die gedankenlose Gesundheitspolitik mit einem jener Skandale konfrontiert werden können der, ähnlich wie der Waringo-Bericht über Pflegeheime, die die behördliche Unmenschlichkeit des bürokratischen Krisenmanagements entlarven. Solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden ist zweifelsohne eine der konkreteren Bedeutungen, die das öffentliche Medium in der Idee des unparteiischen Maßstabs findet.

So hat Dr. Büchler, Vorsitzender des Disziplinarausschusses und „Staatsanwalt“ im Fall Dr. Ochs, nicht nur im Namen der Ärztekammer die Gründe seiner Disziplinarstrafe verkündet. Nebenbei bemerkt ist die Ärzteschaft in diesen Fragen viel geteilterer Meinung, als es ihr Prokurist zugeben möchte. Denn der disziplinarische „Prokurist“ der Ärzteschaft kam im öffentlichen Rundfunk vor allem als Vertreter der Staatsanwaltschaft und damit der sogenannten ‚Interessen der Allgemeinheit‘ zum Einsatz, die durch die wiederholt absurden Gesetze, Regeln und Maßnahmen einer symbolischen Politik gewährleistet werden sollten.

Man hat es der Rede des Präsidenten der Ärztekammer leicht angemerkt: Die Eingriffe dienten in erster Linie dazu, die Existenz von Gesundheitsprotokollen zu legitimieren, die im Widerspruch zu den wesentlichen Grundsätzen der Fürsorgeethik stehen. Auch war es sein Anliegen daran zu erinnern, dass ministeriellen Entscheidungen, die leider oft jeder belastbaren sachlichen Grundlage entbehren, unbedingter Gehorsam zu leisten ist.

Die geforderte, an sich schon außergewöhnliche Strafe für einen Fall von „verwerflichen Haltungen“, unerwünschten Meinungsäußerungen, Hilfe und Beistand für Kranke läuft deshalb auch auf nichts Geringeres hinaus, als auf die berufliche Tötung und die Entziehung der Existenzmittel eines selbstständigen Arztes.

Insofern kann man das Schweigen der solidarischen ärztlichen Kollegen des Angeklagten nur zu gut verstehen. Ihr Schweigen wird durch das Risiko erzwungen, auch ihr Recht auf Berufsausübung und die damit verbundenen Existenzmittel zu verlieren. Solches Schweigen veranschaulicht die sehr reale Gewalt der Unterdrückung, die sich hinter dem so fügsamen „wissenschaftlichen Konsens“ versteckt, den die Anklage nicht ohne Grund auf ihrer Seite weiß. 

Die exemplarische Bestrafung eines Arztes, das Verbot der Berufsausübung dafür, dass er gemäß seiner medizinisch-wissenschaftlichen Überzeugung gegenüber Patienten mit Erfolg behandelt hat lässt, jenseits ihrer ideologischen Grausamkeit, den Schauer hinter der „allgemeinen Akzeptanz der betroffenen Praktiker“ der hochtrabenden Präambel des ärztlichen Deontologie-Kodex erblicken.

Die Selbstgefälligkeit des ärztlichen Deontologie-Spezialisten, der aus der Sicherheit seiner Macht keine wirklichen Argumente mehr vorzubringen oder sich um peinliche Selbstwidersprüche zu sorgen braucht, wird hier durch die kaum gezügelte Straflust des Repräsentanten des Leviathan genährt. Ohne das Schwert, so steht es geschrieben, sind Gesetze bloße Worte. Aber manchmal verdecken die Worte so wenig die Lust am Schwert, dass sich die Moral in der Stille der Grausamkeit auflöst. Wie in Mackies Moritat ist auch hier die lächelnde und selbstzufriedene Gutmütigkeit der feinen Leute der Tatsache geschuldet, dass man ihre Messer nicht sieht.

Dadurch, dass es sich ausschließlich auf die Anklage einlässt, trägt deshalb unser neues öffentlich-rechtliches Medium, gewollt oder ungewollt, zur staatlichen Repression bei. Und ganz nebenbei wird die nicht-ideologische Bedeutung des schönen, vom Gesetzgeber verklärten Einheit der Öffentlichkeit am helllichten Tag enthüllt: Es ist der steinerne Konsens einer gesteuerten Homogenisierung der Öffentlichkeit.

„Jede wirkliche Demokratie“, schrieb der Jurist Carl Schmitt 1923, „beruht darauf, dass nicht nur gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird. Zur Demokratie gehört also notwendig erstens Homogenität und zweitens – nötigenfalls – die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen.3

Wie wir in den letzten 18 Monaten zur Genüge erfahren haben, beruhen Konsens und Zusammenschluss für unsere politischen Entscheidungsträger und einen großen Teil des leitenden öffentlichen Dienstes, vorzugsweise auf dem Zwang von Drohung, Angst und Bestrafung.

Die Merkmale dieses Prozesses der staatlichen Disziplinierung führen zwar zur stillen Einheit der Angst, aber sie führen auch zum „Monopol derjenigen, die von diesem Prozess profitieren, die den Staat erzeugen und in der Lage sind, die Gewinne, die der Staat liefert, zu beherrschen.4

Das neue öffentlich-rechtliche Medium, das Allgemeininteresse und ihr Ankläger erinnern damit einmal mehr an das bekannte absolutistische „Staatsmysterium“5 : an die öffentliche Inszenierung der nicht hinterfragten und hinterfragbaren Überlegenheit der Herrschaftseliten. Der Staatsmann und die Staatsfrau, so könnte man in Umschreibung von 1. Korinther 2 sagen, richten alles, und werden selbst von niemandem gerichtet. So fördern die staatliche Herrschaft und ihre willigen Gefolgsleute die demokratischen Werte in Zeiten der Krise.


  1. Projet de loi N° 7749 portant création de l’établissment public « Média de service public 100,7 » (20 janvier 2021) ↩︎
  2. Siehe Althusser, L. (2011). Idéologie et appareils idéologiques d’État. In: Actuel Marx Confrontations, 263‑306. ↩︎
  3. Schmitt, C. (2016). Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. (10e éd.). Duncker & Humblot. ↩︎
  4. Bourdieu, P. (2012). Sur l’État : Cours au Collège de France, 1989-1992. Raisons d’agir : Seuil, S. 255. ↩︎
  5. Voir Kantorowicz, E. H. (1955). Mysteries of State : An Absolutist Concept and Its Late Mediaeval Origins. The Harvard Theological Review, 48(1), 65‑91. ↩︎